Inhalte der Prüfungen

Die Prüfungen im Budo Studien Kreis / Budōkan bezeichnen Meilensteine auf einem Weg (dō). Sie versinnbildlichen die Stufen des Fortschritts (kyūdan), die ein Übender durch das Training des budō beschreiten kann.
Die Fortschrittsstufen (shuhari) enthalten die Graduierungen des BSK-Rangsystems, das in seiner Kompetenz einmalig und nur im BSK / Budōkan gültig ist. Entsprechend diesem System bezeichnen die Prüfungen im BSK / Budōkan nicht nur den Fortschritt in den Techniken, sondern werten auch die sich stetig entwickelnde soziale Kompetenz des Prüflings in der Gesellschaft. Die kämpferischen Fähigkeiten werden von den BSK-Lehrern nur zusammen mit der Entwicklung zu einer Persönlichkeit mit sozialem Verhalten gefördert.
In diesem Sinn beinhaltet die BSK-Prüfungsordnung immer die Beurteilung des Menschen als Ganzes. Im Budōkan werden keine Krieger ohne Gewissen ausgebildet, gleichwohl aber auch keine Theoretiker ohne Wirkung. Höhere Grade können nur erreicht werden, wenn beides im Gleichklang ist.
Um diese Inhalte zu verwirklichen besteht die BSK-Prüfungsordnung aus einem zweigeteilten Konzept:

 

Prüfungen im Budo Studien Kreis / Budōkan entsprechen dem Graduierungssystem des BSK und werden auf der Grundlage der BSK-Prüfungsordnung abgenommen. Sowohl das Graduierungssystem als auch die Prüfungsordnung unterscheiden sich im Konzept und Inhalt von dem der sportlichen Organisationen und sind dem Lehrsystem des BSK verpflichtet. Das dreigeteilte Konzept (Graduierungssystem, Prüfungsordnung und Lehrsystem) ist in den BSK-Kampfkünsten aufeinander abgestimmt. Das eine funktioniert nicht ohne das andere.
Zur Bewertung von BSK-Prüfungen werden daher Prüfungsformulare verwendet, auf denen die Betrachtung und Beurteilung eines Prüflings entsprechend dem Sinn des budō möglich wird.

Prüfungsformular Download

BUDŌ - Dieser Prüfungsbogen ist für alle im Budokan / BSK ausgeübte waffenlosen Kampfkünste vorgeschrieben

KOBUDŌ - Dieser Prüfungsbogen ist für alle im Budokan / BSK ausgeübten Waffenkünste vorgeschrieben.

Prüfungsbestimmungen

Bestandene Prüfungen sind nur dann gültig, wenn sie von einem autorisierten BSK-Prüfer auf BSK-Urkunden unterschrieben, gestempelt und in BSK-Pässen ausgewiesen werden. Die letzte Aufsicht über die Prüfungen in allen BSK-Systemen hat der Hauptlehrer des BSK. (Werner Lind)

Prüfungsprogramme des BSK:

Shōtōkan Kenpō Karate

Yamamichi Ryu Ninjutsu

Bojutsu

Tonfajutsu

Nunchakujutsu

Hanbojutsu

Saijutsu

Kinder Karate und Ninjutsu

• Prüfungen für Kyū-Grade finden im Januar und vor den Sommerferien jeden Jahres in den Räumen des Budōkan statt.
• Prüfungen für Dan-Grade sind jährlich im Dezember angesetzt.
• Prüfungsanwerter können Prüfungen nur dann ablegen wenn sie ordentliches Mitglied im BSK sind und dies durch einen gültigen BSK-Pass bestätigen können. Gleichfalls dürfen sie mit ihren Budokan-Mitgliedsbeiträgen nicht im Verzug sein.
• Anmeldungen zu den Prüfungen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn oben genannte Prüfungsbedingungen erfüllt sind. Nun können sich Anwärter in vorheriger Absprache mit ihrem Lehrer in die ausgehängten Prüfungslisten eintragen.
• Vorbereitungen für eine Prüfung obliegt jedem Einzelnen.
• Gebühren für Prüfungen sind ohne Verzug und ohne erneute Aufforderung am Prüfungstermin vor Ort zu entrichten.
• Prüfungen im Budōkan sind für alle Prüflinge ein besonderer Tag. Übende, die sich einer Prüfung stellen, nehmen sich an diesem Tag nichts weiteres vor und konzentrieren ihre Aufmerksamkeit auf dieses Ereignis.
• Ausbilder der Prüflinge und weitere Dan-Träger der Gruppe sind ebenfalls anwesend und bezeugen dadurch ihre Zugehörigkeit zur Budō-Gemeinschaft.
• Freunde, Bekannte, Verwandte und Mitübende sind als Zuschauer herzlich willkommen. Gewöhnlich sorgen sie auch für die kulinarische Verpflegung in den Prüfungspausen und für die anschließende kleine Feier des Ereignisses.
• Urkunden und Pässe werden erst am Ende der Prüfungen überreicht. Nichtanwesende erhalten keine neue Graduierung.

Ablauf der Prüfungen

Für die Mitglieder des Budōkan finden alle Prüfungen im Budōkan Bensheim statt. Die Haupt-Lehrer des Budōkan (kodansha) sind durch den Budo Studien Kreises berechtigt, entsprechend ihrer jeweiligen Lizenzen internationale Kyū- und Dan-Prüfungen abzunehmen.

• Wenn der Prüfling von der Prüfungskommission aufgerufen wird, geht er zu dem festgelegten Punkt, von dem aus die Prüfung beginnen soll. Ohne Kommando nimmt er yōi shizentai ein, grüßt die Prüfungskommision mit ritsurei und nimmt erneut die Bereitschaftsstellung ein.
• Das Prüfungsprogrammm muss nicht auswendig gelernt sein. Die verlangten Techniken werden vom Prüfer angesagt. Währenddessen steht der Prüfling in yōi shizentai. Nachdem er gehört hat, was der Prüfer von ihm erwartet, grüßt er erneut und geht dann – wenn nicht anders angeordnet – mit dem rechten Fuß zu zenkutsu dachi zurück. Dabei führt er gedan barai aus.
• Alle Techniken oder Kombinationen im kihon sind dreimal auszuführen (beim dritten Mal mit kiai). Danach wird – wenn nicht anders angesagt – gewendet und mit derselben Technik zurückgegangen. Nun wieder wenden und yōi shizentai einnehmen.
• Wenn der Prüfling das Kommando des Prüfers nicht verstanden hat, verbeugt er sich und bittet ihn, es zu wiederholen. Danach verbeugt er sich wieder und kann beginnen. Vor jeder Ausführung sind kurze Zeiten für mokuso gestattet. Mokuso wird während einer Prüfung in musubi dachi ausgeführt.
• Einzeltechniken oder Kombinationen werden unabhängig vom kyū immer in der Grundform ausgeführt. Ab dem dritten kyū kann der Prüfer die freie Form (jiyū waza) verlangen.
• Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn dem Prüfling anschließend eine Urkunde ausgehändigt und im BSK-Pass bestätigt wird. Dies geschieht erst, nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung abgelegt haben.
• Während des gesamten Verlaufs der Prüfung ist für alle Prüflinge Anwesenheitspflicht. Eine Prüfung wird immer gemeinsam eröffnet und gemeinsam abgeschlossen. Während der Prüfung kann das dōjō nicht verlassen werden. Bei größeren Prüfungen werden Pausen eingelegt.