MITGLIEDSCHAFT IM BUDOKAN
Die Mitgliedschaft im Budokan Bensheim ist eine Klub-Mitgliedschaft. Sie kommt zustande, wenn ein Anwärter nach mehreren kostenlosen Probetrainings ein Anmeldeformular zur Mitgliedschaft ausfüllt, das von ihm selbst (oder von seinem gesetzlichen Vetreter) unterschrieben und von der Budokan-Leitung bestätigt wird. Auf der Grundlage eines solchen Antrags kann ein Bewerber Mitglied in der Gemeinschaft des Budokan und des Budo Studien Kreises (BSK) werden. Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch in beiden Institutionen:
Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit direkt in den Gruppen des Budokan an Trainingen teilzunehmen oder einfach nur zuzusehen. Hierbei können Sie 3 kostenlose Trainings besuchen, bevor Sie sich eventuell entscheiden, Mitglied im Budokan zu werden. In diesen 3 kostenlosen Trainings bekommen Sie von einem erfahrenen Lehrer eine Einführung in die wichtigsten Techniken der jeweiligen Kampfkunst, so dass Sie schon bald an den Gruppentrainingen teilnehmen können. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!!
Wann kann man zu einem Probetraining kommen… ?
• Sie können jederzeit ohne Voranmeldung in den Budokan kommen.• Sehen Sie sich den Trainingsplan des Budokan an und kommen Sie 15 Minuten vor Trainingsbeginn.• Die Budokan-Lehrer werden Sie gerne über alles Weitere informieren.
Was braucht man… ?
• Lockere Kleidung (z.B. Jogginghose und T-Shirt) ist für ein Probetraining am besten geeignet.• Vorkenntnisse oder sportliche Ausdauer sind nicht erforderlich. Die Trainings sind für jedes Alter gedacht.• Die Probetrainings werden immer individuell auf den jeweiligen Interessenten abgestimmt, da jeder von seiner Konstitution her unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt.
Nach dem Ablauf der Probetrainings ist es dem Bewerber möglich, in beidseitigem Einvernehmen Mitglied im Budokan / BSK zu werden. Die Mitgliedschaft wird durch einen gegenseitigen Vertrag geschlossen, der für beide Seiten verbindlich ist.
Anmeldung im Budokan
Anmeldungen im Budokan Bensheim sind nur nach den Probetrainings möglich. Jetzt wird der Anwärter in einem persönlichen Gespräch mit einem Budokan-Lehrer über alle Einzelheiten informiert.
• Wenn sich ein Interessent für die Mitgliedschaft im Budokan entschieden hat, wendet er sich mit seinem Anliegen an einen der Budokan-Lehrer.• Zusammen mit diesem erörtert er die Art seiner beabsichtigten Mitgliedschaft und vereinbart die dazu nötigen Einzelheiten.• Nachdem alle Fragen beantwortet sind, unterschreibt er den Mitgliedsantrag und läßt ihn von einem Budokan-Lehrer gegenzeichnen.• Nun ist er ordentliches Mitglied im Budokan / BSK.
Kündigung der Mitgliedschaft
Jede Mitgliedschaft im Budokan Bensheim kann nur zu ihrem ordentlichen Ablauf, unter der Einhaltung aller vereinbarten Vertragsbestimmungen gekündigt werden.
• Jahresmitgliedschaften: können nur zu ihrem regulären Ablauf gekündigt werden. Gegenüber den Monatsmitgliedschaften haben sie reduzierte Beiträge und müssen deshalb ihre Laufzeit erfüllen. Die Kündigung ist spätestens ein Monat vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich zu erteilen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.• Monatsmitgliedschaften: haben eine offene Vertragslaufzeit und können daher zum Ende des nächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
• Kündigung durch den Budōkan: Jede Mitgliedschaft kann auch seitens des Budōkan gekündigt werden, wenn das Mitglied die Schulregeln nicht achtet und die Lehrbemühungen der Schule durch negatives Verhalten stört.
Um unseren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sowohl ihre finanziellen Verhältnisse als auch ihren Zeitplan der Mitgliedschaft und den Trainingen im Budōkan anzupassen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Dauer des Vertrages
Die Mitgliedschaft im Budōkan wird normalerweise auf die Dauer von einem (1) Jahr abgeschlossen. Ein Interessent kann sich jedoch auch für eine kuzfristige Mitgliedschaft eintscheiden. Diese Möglichkeit wird häufig von den Erziehungsberechtigten der Kinder wahrgenommen, deren Beständigkeit nicht kontrollierbar ist.
• Jahresmitgliedschaft: Diese Art der Mitgliedschaft wird zumeist von Einzelpersonen bevorzugt. Ihre Kündigung ist spätestens ein Monat vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich zu erteilen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.• Monatsmitgliedschaft: Diese Mitgliedschaften gelten von Monat zu Monat und können mit einem Monat Vorlauf jederzeit aufgehoben werden.
Art des Vertrages
Die meisten Budōkan-Mitglieder sind Einzelmitglieder mit einem Jahresvertrag. Zur Entlastung von Personen aus einem Familienbund, ermöglichen wir unter bestimmten Voraussetzungen auch Gruppenmitgliedschaften.
• Einzelmitgliedschaft im Budōkan: Dies ist die gängige Vertragsform im Budōkan.• Familienmitgliedschaft im Budōkan: Um Familien finanziell zu entlasten, bezahlt ein Mitglied den vollen Beitrag, die Ehefrau und die Kinder die Hälfte. Dies gilt nicht, wenn die Kinder bereits erwachsen sind und selbstständig verdienen.
Die im Budōkan anfallenden Gebühren und Beiträge für seine vertraglich verpflichteten Leistungen gegenüber den Mitgliedern werden in den unteren Tabellen ersichtlich. Dafür kann das Mitglied an täglichen Trainings in allen angebotenen Disziplinen teilnehmen, auch in Ferien- und Urlaubszeiten. Persönlich bedingte Ausfälle am Trainingsbetrieb (Urlaub, Krankheit, u.a.) entbindet nicht vom Beitrag.
Gebühren
Sobald ein Interessent Mitglied im Budōkan wird, ist eine einmalige Anmeldegebühr von 30 Euro zu entrichten. In ihr enthalten ist folgendes:
• Anmeldegebühr: Die Anmeldegebühr enthält 8,- € für den BSK-Ausweis, 10,- € für die laufende Jahres-Mitgliedschaft im BSK und 12,- € Bearbeitungsgebühr. Sie ist bei Vertragsunterschrift fallig. Der BSK-Pass wird bei der Anmeldung ausgehändigt und berechtigt das Mitglied an Prüfungen, Seminaren und sonstigen Aktivitäten des Budōkan / BSK teilzunehmen.
Beiträge
Die Mitgliederbeiträge werden entsprechend der vom Interessenten ausgewählten Möglichkeiten vertraglich vereinbart. Sie sind über die gesamte Laufzeit des Vertrages pünktlich an jedem Monatsanfang im voraus zu bezahlen.
Es gibt viele weitere Möglichkeiten, an gemeinsamen Aktivitäten der Budō-Gemeinschaft im Budōkan teilzunehmen. Dazu gehören Trainingslager, Prüfungen, Seminare, Veranstaltungen u.a. Sie gehören nicht zu den vertragliche vereinbarten Verpflichtungen des Budōkan, sondern werden in jedem einzelnen Fall von Mitgliedern der Budōkan-Gemeinschaft auf privater Ebene organisiert. Entsprechend sind sie zum Selbstkostenpreis gebührenpflichtig.